Jetzt handeln: Warum der Steuerabzug für Photovoltaik in der Schweiz bald (teilweise) wegfällt

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In der Schweiz steht beim Thema Wohneigentum ein historischer Systemwechsel bevor. Am 28. September 2025 hat das Stimmvolk die Abschaffung des Eigenmietwerts deutlich angenommen. Damit verbunden ist auch eine wichtige Änderung für alle, die über eine Photovoltaik-Anlage (PV) oder eine energetische Sanierung nachdenken:

In voraussichtlich rund zwei bis drei Jahren, also ab der Steuerperiode 2028, fallen die Steuerabzugsmöglichkeiten für energiesparende Investitionen – inklusive Solaranlagen – bei der direkten Bundessteuer weg. 

Für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeutet das:

Wer seine PV-Anlage rechtzeitig realisiert, kann sich noch wertvolle Steuerersparnisse sichern. Wer zu lange wartet, verzichtet auf diesen Vorteil.

Was wurde genau beschlossen?

Mit dem Ja zur Reform der Wohneigentumsbesteuerung wird der Eigenmietwert für selbstgenutztes Wohneigentum (Erst- und Zweitwohnungen) abgeschafft. Künftig muss also kein fiktiver Mietwert mehr als Einkommen versteuert werden. 

Gleichzeitig sieht die Reform vor:

  • Wegfall des Abzugs für Unterhalts- und Renovationskosten bei selbstgenutzten Liegenschaften (auf Bundesebene).

  • Wegfall der Abzugsmöglichkeiten für energiesparende und umweltschützende Massnahmen, dazu gehören auch Photovoltaik-Anlagen

Kantone können eigene Regelungen vorsehen. Viele Signale aus den Kantonen deuten aktuell darauf hin, dass kantonale Abzüge für energetische Massnahmen vorerst bestehen bleiben, aber politisch ist das mittelfristig offen. 

Ab wann fallen die Steuerabzüge weg?

Der Systemwechsel tritt nicht sofort, sondern nach einer Übergangsfrist in Kraft:

  • Die Reform soll frühestens ab der Steuerperiode 2028 gelten – in vielen Analysen wird konkret der 1. Januar 2028 als Startdatum genannt. 

  • Bis dahin gilt weiterhin das bisherige System: Eigenmietwert wird besteuert, dafür sind Abzüge für Unterhalt, Renovationen und energetische Investitionen möglich.

Für Eigentümer bedeutet das ganz konkret:

Es bleiben noch rund zwei Jahre, um eine PV-Anlage zu planen, zu bauen und in Betrieb zu nehmen, damit die Investition bei der direkten Bundessteuer noch abgezogen werden kann.

Da zwischen Entscheid, Offertphase, Baubewilligung, Lieferung und Installation oft mehrere Monate vergehen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, aktiv zu werden.

Was heisst das für Investitionen in Photovoltaik?

Heute (bis inkl. Steuerperiode 2027)

Aktuell können Eigentümerinnen und Eigentümer:

  • Kosten für Photovoltaik-Anlagen

  • weitere energetische Sanierungen (Dachsanierung, Dämmung, Fensterersatz, Heizungsersatz etc.)

als Unterhalts- bzw. Energiesparmassnahmen vom steuerbaren Einkommen abziehen – zumindest bei der Bundessteuer und in sehr vielen Kantonen. Je nach individueller Steuerbelastung kann das eine effektive Kostenreduktion von rund 20–25 % bedeuten. 

Ab Steuerperiode 2028 (geplanter Systemwechsel)

  • Bei der direkten Bundessteuer fallen die Abzüge für Energiesparmassnahmen (inkl. PV) weg.

  • Auf kantonaler Ebene können Abzüge weiterhin möglich sein – das hängt aber von der Gesetzgebung des jeweiligen Kantons ab und kann sich in den kommenden Jahren verändern. 

Damit gilt:

Die Investition in eine PV-Anlage bleibt auch nach 2028 sinnvoll, weil sie langfristig Stromkosten senkt und Unabhängigkeit schafft – aber sie wird steuerlich weniger attraktiv, insbesondere auf Bundesebene.

Warum sich eine PV-Anlage gerade jetzt besonders lohnt

1. Steuerersparnis nutzen, solange es noch geht

Wer seine PV-Anlage vor Inkrafttreten der Reform realisiert, kann:

  • Die Investitionskosten (in der Regel vollständig) bei der direkten Bundessteuer abziehen.

  • Je nach Kanton zusätzlich von kantonalen Steuerabzügen profitieren.

Damit reduziert sich die effektive Investitionssumme häufig um einen fünfstelligen Betrag, insbesondere bei grösseren Dachflächen oder Kombinationen mit weiteren Sanierungsmassnahmen.

2. Steigende Strompreise & höherer Eigenverbrauch

Die Strompreise in der Schweiz sind in den letzten Jahren spürbar gestiegen, und auch Netzkosten und Abgaben nehmen zu. Prognosen gehen von weiter steigenden oder zumindest volatilen Energiepreisen aus.

Eine PV-Anlage ermöglicht:

  • hohen Eigenverbrauch des selbst produzierten Solarstroms,

  • Schutz vor künftigen Strompreissteigerungen,

  • in Kombination mit Batteriespeicher und E-Mobilität eine deutliche Reduktion der laufenden Energiekosten. 

3. Beitrag zum Klimaschutz & höhere Unabhängigkeit

Der Gebäudesektor ist für einen bedeutenden Anteil der CO₂-Emissionen in der Schweiz verantwortlich. Eine PV-Anlage reduziert nicht nur den Netzstrombezug, sondern ermöglicht auch klimafreundliches Heizen (z. B. mit Wärmepumpe) und Laden eines Elektroautos. 

Gleichzeitig steigt die Energieautonomie: Wer einen grossen Teil des eigenen Verbrauchs selbst deckt, macht sich weniger abhängig von Energieversorgern und internationalen Märkten.

4. Wertsteigerung der Liegenschaft

PV-Anlagen gelten heute als ein klarer Qualitätsfaktor bei Immobilien:

  • bessere Energieeffizienz

  • attraktivere Vermietbarkeit

  • höherer Marktwert, insbesondere bei modernen, nachhaltigen Objekten

Für Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäuser können PV-Anlagen zudem die Betriebskosten senken und damit die Nebenkosten für Bewohnerinnen und Bewohner stabilisieren. 

Zeit ist ein kritischer Faktor: Warum Sie nicht warten sollten

Zwischen der ersten Idee „Wir wollen eine Solaranlage“ und der fertigen Inbetriebnahme liegen in der Praxis häufig:

  1. Analyse & Beratung

    Dachprüfung, Wirtschaftlichkeitsberechnung, Dimensionierung, Abklärung von Förderprogrammen.

  2. Offertphase & Entscheid

    Vergleichen von Angeboten, Rückfragen, interne Entscheidungswege (insbesondere bei Mehrfamilienhäusern oder Stockwerkeigentümergemeinschaften).

  3. Bewilligungen & Netzanschluss

    Je nach Gemeinde und Netzbetreiber sind Bewilligungs- und Anschlussprozesse nötig.

  4. Lieferzeiten & Montage

    Verfügbarkeit von Komponenten und Kapazitäten der Installationsbetriebe.

  5. Inbetriebnahme & Meldung für Steuerzwecke

Diese Schritte können zusammengerechnet leicht sechs bis zwölf Monate in Anspruch nehmen. Wer erst kurz vor 2028 aktiv wird, läuft Gefahr, dass die Anlage nicht mehr rechtzeitig fertiggestellt wird, um von den bisherigen Steuerabzügen vollständig zu profitieren.

Wie Quintsolar Eigentümer jetzt konkret unterstützt

Als spezialisierter Photovoltaik-Partner in der Schweiz begleitet Quintsolar Eigentümerinnen und Eigentümer durch den gesamten Prozess – mit dem klaren Ziel, das aktuelle Steuerfenster optimal zu nutzen.

Unsere Unterstützung umfasst:

  • Individuelle Standortanalyse

    Prüfung von Dachfläche, Statik, Ausrichtung und Verschattung sowie Simulation von Erträgen und Eigenverbrauch.

  • Steuer- und Fördercheck

    Aufzeigen der steuerlichen Vorteile nach heutigem Stand (Bund/Kanton/Gemeinde) und Integration in die Wirtschaftlichkeitsrechnung.

  • Massgeschneiderte PV-Konzepte

    Dimensionierung der Anlage, Planung von Eigenverbrauchsoptimierung (z. B. mit Wärmepumpe, E-Auto, Speicher).

  • Komplette Projektabwicklung

    Von der Offerte über Bewilligungen und Netzanschluss bis zur schlüsselfertigen Installation.

  • Dokumentation für Steuererklärung

    Bereitstellung der relevanten Unterlagen, damit Investitionskosten korrekt in der Steuererklärung deklariert werden können.

Fazit: Wer jetzt in Photovoltaik investiert, profitiert doppelt

Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist beschlossen – und mit ihr der Wegfall wichtiger Steuerabzüge bei der direkten Bundessteuer, darunter auch für Photovoltaik-Anlagen. Das Zeitfenster bis voraussichtlich Steuerperiode 2028 ist begrenzt, aber bietet noch grosse Chancen:

  • Heute: Volle steuerliche Abzugsmöglichkeiten bei der Bundessteuer und – je nach Kanton – zusätzliche kantonale Vorteile.

  • Ab 2028: PV bleibt wirtschaftlich attraktiv, aber der steuerliche Bonus auf Bundesebene entfällt.

Wer jetzt handelt, sichert sich:

  • eine attraktive Steuerersparnis,

  • langfristig tiefere Stromkosten,

  • mehr Unabhängigkeit und

  • eine nachhaltige Wertsteigerung der eigenen Liegenschaft.

Wenn Sie prüfen möchten, wie sich eine PV-Anlage auf Ihrem Dach rechnet und wie Sie vom Steuerabzug noch profitieren können, empfiehlt sich ein zeitnahes Beratungsgespräch mit einem spezialisierten Solaranbieter wie Quintsolar.